| * Überkapazität: |
Eine Überkapazität ist dann gegeben, wenn in einer Produktgruppe mehr Produktionskapazitäten zur
Verfügung stehen, als Nachfrage in dieser Produktgruppe besteht. Die Folge von Überkapazitäten kann
ein Verfall der Preise sein und ein Selektionsprozess, bei dem nur die Stärksten überleben. Erst wenn
Überkapazitäten beseitigt sind (Insolvenz einiger Marktteilnehmer und dadurch bedingte Absenkung des
Angebots oder Erhöhung der Nachfrage), lässt sich mit der Produktgruppe wieder Geld verdienen.
| * Überschuldung: |
Überschuldet ist eine Person, wenn seine Vermögenswerte insgesamt kleiner sind als die Schulden.
Sollte jedoch Aussicht bestehen, dass durch regelmäßige Einkommen (aus Arbeit, Rente, Unterhalt etc.)
die
Überschuldungssituation kontinuierlich verbessert werden kann, besteht noch Hoffnung, sich aus
der Überschuldung wieder befreien zu können. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, ist eine
Insolvenz oder eine Privatinsolvenz unausweichlich.
| * Überstunden: |
Ein Arbeitnehmer leistet Überstunden (auch Mehrarbeit genannt), wenn er in der Woche (oder auf Monatssicht)
mehr Stunden für seinen Arbeitgeber leistet, als in seinem Vertrag vorgesehen. Überstunden können entweder
in Freizeit abgegolten werden oder bezahlt werden. In Zeiten unsicherer Arbeitsplätze kommt es aber nicht
selten vor, dass Überstunden so gut wie gar nicht honoriert werden. Der Arbeitnehmer leistet diese zusätzlich,
erhält weder Friezeitausgleich noch Geld für seine Überstunden, um seinen Arbeitsplatz zu behalten.
Für Manager, Geschäftsführer und andere leitende Angestellte gelten ohnehin in der Regel keine festen
und fixen Arbeitszeiten.
| * Ultimo: |
Der Begriff Ultimo ist im Handel mit Wertpapieren ein fest stehender Begriff. Der "Ultimo Tag" oder
"Ultimo Termin" ist dabei der Zeitpunkt, an dem eine Wertpapierorder letztmalig ausgeführt werden kann.
Beispielsweise lässt sich eine Aktie Mitte Februar mit einem Limit ordern und dem Verweis, dass Limit
bis Ultimo Februar laufen zu lassen. Der Broker an der Börse prüft dann bis einschliesslich Ende Februar, ob
die Wertpapierorder durchgeführt werden kann. Das geschieht dann, wenn das vorgegebene Limit
erreicht wird, in dem Zeitfenster, dass der Kunde seiner Bank durch den "Ultimo Termin" vorgibt.
| * Umlaufrendite: |
Die Umlaufrendite gibt die durchschnittliche Verzinsung festverzinslicher Wertpapiere (Anleihen) an. Die
Berechnung der Umlaufrendiete basiert in Deutschland auf inländischen festverzinslichen Wertpapieren
erstklassiger Bonität und wird durch die deutsche Bundesbank vorgenommen.
| * Umlaufvermögen: |
Im Gegensatz zum Anlagevermögen eines Unternehmens finden sich im Umlaufvermögen vorwiegend
Unternehmenswerte, die sich relativ schnell in Geld umwandeln lassen. Einzelne Positionen des
Umalufvermögens können Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein, Guthaben bei Banken und
Sparkassen, Vorräte an Waren und/oder Vorprodukten sowie Wertpapieren.
| * Umsatzrendite: |
Die Umsatzrendite ist eine Renditekennziffer, also einer von vielen Gradmessern für die Rentabilität von
Unternehmen. Sie ist eine prozentuale Angabe und lässt sich berechnen durch Division des Jahresüberschuss
durch die Umsatzerlöse und Multiplikation des Ergebnis mit 100.
Sie möchten mehr erfahren zum Thema Umsatzrendite? Dann besuchen Sie auch den Menupunkt
"Umsatzrendite".
| * Umsatzsteuervoranmeldung: |
Selbständige müssen, je nach Dauer der Selbständigkeit und je nach Umsatzgröße, einmal im Monat
oder einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Unterhalb einer bestimmten
Umsatzgröße besteht sogar Wahlrecht im Hinblick auf die Umsatzsteuervoranmeldung.
| * Umschuldung: |
Eine Umschuldung ist ein Vorgang, bei dem alte Kreditverträge vorzeitig gekündigt oder getilgt werden und
neue Kreditverträge abgeschlossen werden. Sinn macht dieser Vorgang der Umschuldung in der Regel
nur dann, wenn die neuen Kreditverträge zu deutlich besseren (niedrigeren) Kreditzinsen abgeschlossen
werden können.
| * Universalbank(en): |
In Deutschland sind die meisten Banken als Universalbank(en) tätig. Das heisst, dass eine "durchschnittliche"
deutsche Bank eine breite Produktpalette und ein breites Dienstleistungsangebot für ihre Kunden
bereit hält. Sparanlagen, Wertpapiere, Zahlungsverkehr, Kredit(e), Firmengeschäft etc. Alles unter einem
Dach. Im Gegensatz zu zum Beispiel den USA, wo bislang (2009) noch gilt, dass Anlagegeschäft und
Kreditgeschäft
von einander getrennt sein müssen.
| * Unterdepot: |
Ein Unterdepot ist ein "zweites Depot" bei der gleichen Bank unter der gleichen Kontostammnummer.
Manchmal kann es sinnvoll sein, ein solches Unterdepot zu eröffnen (zum Beispiel kann ein Grund sein,
mit einem Unterdepot steuerlich zu profitieren).
| * "Unterm Hammer": |
Eine Immobilie (zum Beispiel), die sich "Unterm Hammer" befindet, wird Zwangsversteigert. "Unterm Hammer"
ist also ein Synonym für Zwangsversteigerungen.
| * Untermiete: |
Die Untermiete tritt oft im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien auf. In Absprache und mit Zustimmung
des Vermieters kann der Mieter für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einen Untermieter für seinen angemieteten
Wohnraum benennen. Dieser kann entweder den ganzen Mietraum bewohnen (zum Beispiel bei länger andauernder
Abwesenheit des Mieters) oder aber einen Teilbereich des ganzen zur Verfügung gestellten Miet- und Wohnraums
zur Untermiete bewohnen. Bei Zustimmung des Vermieters sind Mieter und Untermieter direkte Vertragspartner.
Für Schäden und eventuelle Probleme des Untermieters (zum Beispiel Zahlungsausfälle) haftet meines Wissens
der Mieter gegenüber dem Vermieter.
| * Unternehmensberater: |
Unternehmensberater unterstützen Firmen in der Regel mit Informationen, Know How und
Beratungsleistungen. In Deutschland ist Unternehmensberater kein geschützter Begriff. Jeder kann diese
Tätigkeit ausüben und sich Unternehmensberater nennen. Professionelle Unternehmensberater bzw. große
Unternehmensberatungsfirmen helfen Firmen im Idealfall, Prozessabläufe zu rationalisieren und eventuell
zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Es gibt auch Unternehmensberater, die sich darauf
spezialisiert haben, Firmen Know How zu bieten, wie diese Firmen Menschen mit anderem kulturellem
Hintergrund erreichen können. Kurz: Die Tätigkeit von Unternehmensberatern ist sehr vielschichtig.
| * Unternehmensloge: |
Ein Unternehmenslogo steigert den Wiedererkennungswert eines Unternehmens. Es kann ein individuell
formulierter Schriftzug sein, eine Grafik oder eine Kombination von Grafik und Text, um nur einige Möglichkeiten
zu nennen. Wenn ein Unternehmen größer wird, empfiehlt es sich eventuell, das Unternehmenslogo schützen
zu lassen.
| * Unternehmer: |
Ein Unternehmer führt und besitzt ein Unternehmen. Dies kann ein großer Betrieb in Form einer Aktiengesellschaft
oder einer GmbH sein. Aber auch der Besitzer und selbständig tätige Ladenbesitzer eines "Tante Emma Ladens"
oder auch einer kleinen Einzelgesellschaft ist formal ein Unternehmer. Mir persönlich gefällt in diesen
kleineren Selbständigkeiten der Begriff Seöbständiger besser als Unternehmer, da ich mit einem Unternehmer
eher an größere Unternehmen mit vielen Angestellten denke, die von dem Unternehmer geführt und kontrolliert
werden.
| * Unternehmerlohn: |
In einer Einzelgesellschaft oder einer Personengesellschaft stellt der Unternehmerlohn die Bezahlung für
den/die Selbständigen dar. Der Unternehmerlohn, den der Selbständige benötigt, um seine
Lebenshaltungskosten zu begleichen, sollte als feste Größe in die Kalkulation mit integriert werden.
| * Upstream: |
Der Begriff Upstream stammt aus der Mineralölindustrie. Darunter werden alle Prozesse verstanden,
die zur Förderung von Erdöl und Erdgas eingesetzt werden. Also die geologische Suche nach geeigneten
Lagerstätten, die Bohrung, die Erschliessung und die Förderung von Erdöl und Erdgas. Der Upstream
Prozess endet mit der Förderung von Erdöl und Erdgas. Wird das so erhaltene Rohöl weiterverarbeitet
(zum Beispiel durch fraktionierende Destillation), spricht man bereits vom Downstream Prozess.
| * US-Gaap: |
US-Gaap steht für United States Generally Accepted Accounting Principles. Dabei handelt es sich um eine
Rechnungslegungsvorschrift.
| * UVP: |
Die Abkürzung UVP steht für: Unverbindlicher Verkaufspreis.