Lexikonpunkt V

 


* VAG:

Die Abkürzung VAG steht für das Versicherungsaufsichtsgesetz.


* Valuta:

Für den Begriff Valuta exisiteren zwei Bedeutungen.
Zum Einen ist der Begriff "Valuta" ein Synonym für ausländische Währungen wie beispielsweise dem US Dollar.
Zum Anderen finden sich oftmals auf Wertpapierabrechnungen Valuta-Daten. Diese Wertstellungsdaten
geben das Datum wieder, an dem die Verrechnung eines Wertpapierkaufs und/oder Wertpapierverkaufs
gebucht wird.


* VB:

Die Abkürzung VB steht für VerhandlungsBasis. Steht hinter einem Produkt, welches zum Verkauf angeboten
wird, die Abkürzung VB, so signalisiert der Verkäufer die Bereitschaft, noch einmal mit dem potentiellen
Käufer über den Preis des Produkts zu reden. Oft reduziert sich dann der Preis noch einmal ein wenig.


* VCI:

Die Abkürzung VCI steht für den Verband der Chemischen Industrie e. V.


* VDA:

Die Abkürzung VDA steht für den Verband der Automobilindustrie e. V.


* VEB:

Die Abkürzung VEB steht/stand für den Volkseigenen Betrieb. Eine Form eines Unternehmens, welches
in der ehemaligen DDR Bestand hatte.


* Venture Capital:

Der Begriff Venture Capital lässt sich vielleicht am besten mit "Wagniskapital" übersetzen. Es geht dabei
darum, dass Personen oder Organisationen mit Kapital dieses für Unternehmen mit meist innovative Ideen
bereit stellen. Zum Zeitpunkt der Bereitstellung von Kapital erwirtschaften die Unternehmen noch Verluste
und es ist keineswegs klar, ob die Unternehmen jemals Geld verdienen werden und/oder sich deren
Idee mit finanziellem Gewinn umsetzen lässt. Das Ausfallrisiko der Kapitalgeber ist sehr hoch. Die Chancen
auf eine Verfielfachung des eingesetzten Kapitals im Erfolgsfall der Unternehmen allerdings auch.


* Verkehrswert:

Im Gegensatz zum Einheitswert ist der Verkehrswert bei Immobilien und Grundstücken ein Wert, der dem
Wiederverkaufswert zum aktuellen Zeitpunkt sehr nahe kommt beziehungsweise kommen soll.


* Vermögenssteuer:

Die Vermögenssteuer ist seit den späten 90´ er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland nicht mehr
existent. Zuvor berechnete sich die Vermögenssteuer ab einer bestimmten Vermögensgrenze prozentual
von dem zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr jährlich vom Gesamtvermögen. Die Vermögenssteuer
ist eine Substanzsteuer.


* Vermögensstruktur:

Die Vermögensstruktur beschreibt die Zusammensetzung der Aktiva beziehungsweise das Verhältnis
zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen (Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Aktiva).
Formal ergibt sich die (einheitslose) Vermögensstruktur aus dem Quotient von Anlagevermögen
und Umlaufvermögen, multipliziert mit 100, also zu:

Vermögensstruktur = (Anlagevermögen / Umlaufvermögen) * 100


* Versicherung(en):

Versicherungen bieten dem Einzelnen oder dem Unternehmen eine Absicherung vertraglich ausgewählter
Risiken. So gibt es Versicherungsunternehmen, die zahlreiche Versicherungsangebote für Ihre Kunden
auf Wunsch bereit halten. Zum Beispiel eine Rechtschutzversicherung, eine Hausratversicherung,
eine Haftpflichtversicherung, eine Elementarversicherung und/oder eine Lebensversicherung, um nur
einige zu nennen.


* Versicherungs-
sgesellschaft(en):

Versicherungsgesellschaft(en) sind Unternehmen, die ihren Kunden Versicherungen anbieten. Und dies
aufgrund der Unternehmensform, des Eigenkapitals, der Lizenz und der notwendigen Voraussetzungen
auch tun dürfen.


* Verteilerliste:

Viele börsennotierte Unternehmen besitzen eine Investor Relations Abteilung, also eine Abteilung, die
sich speziell mit den Belangen der Aktionäre befasst. Zumindest in Deutschland gibt es innerhalb der
Investor Relations Abteilungen eine Verteilerliste für die automatische Versendung (elektronisch oder
auf dem Postweg) von Geschäftsberichten, Quartalsberichten und Zwischenberichten des Unternehmens.


* Vetternwirtschaft:

Vetternwirtschaft liegt immer dann vor, wenn Aufträge, interne Informationen, Arbeitsplätze, Positionen etc.
an Familienangehörige oder zur Familie gehörenden Personen (zum Beispiel Angeheiratete, Vetter - daher der Name usw.)
vergeben werden und der normale Wettbewerb dadurch ausser Kraft gesetzt wird.


* Villa:

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Villa ein freistehendes Ein- oder Mehrfamilienhaus mit luxuriöser Ausstattung
auf einem hinreichend großen Grundstück verknüpft.


* Vorkasse:

Unter dem Begriff Vorkasse wird eine Form des Bezahlens bezeichnet, bei dem der Kunde zuerst den
Preis einer Ware oder einer Dienstleistung an den Anbieter übergibt oder übersendet, und erst dann
die Ware/Dienstleistung erhält. Gerade im Zeitalter des Internets ist es häufig, ein Produkt mit dem
"Verfahren" der Vorkasse zu erhalten. So ist der Anbieter sicher, dass er sein Geld erhält. Für den
Kunden erhöht sich jedoch das Risiko, denn es ist nicht sichergestellt, dass das gewünschte Produkt
beziehungsweise die gewünschte Dienstleistung auch wirklich geliefert/erbracht wird. Denn der
Anbieter kann ein Betrüger sein oder zwischen Bezahlung und potentieller Auslieferung der Ware insolvent
sein.


* Vorratsgesellschaft:

Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits bestehende und im Handelsregister eingetragene
Aktiengesellschaft. Der Gegenstand der (Vorratsgesllschaft) Aktiengesellschaft ist laut Satzung die
Verwaltung eigenen Vermögens. Vorratsgesellschaften werden durch Firmen oder Personen zum
Kauf (gegen Gebühr) angeboten. Der Vorteil für den Käufer ist, dass der formale Akt der Gründung
einer AG vermieden werden kann. Zudem herrscht sofort Rechtssicherheit für den Vorstand bei
Geschäften, aus denen sich eine Haftung ergeben könnte. Satzung und Name der Vorratsgesellschaft
wird beim Kauf meist geändert.


* Vorratshaltung:

Die Vorratshaltung ist eine prozentuale Kennzahl, die eine Beziehung zwischen den Vorräten und Umsätzen
eines Unternehmens herstellt. Um Vergleiche zu anderen Unternehmen zu ziehen, empfiehlt sich, die Vorratshaltung
eines Unternehmens nur mit anderen Unternehmen der gleichen Branche (Peer-Group) gegenüber zu stellen.
Optimal ist eine möglichst geringe Vorratshaltung, ohne dass es zu Lieferschwierigkeiten kommt.

Formal ermittelt sich die Vorratshaltung nach folgender Formel:
Vorratshaltung = (Vorräte / Umsatz) * 100 (%)


* Vorschusszinsen:

Der Begriff "Vorschusszinsen" tritt auf bei Verfügungen über 2.000 Euro pro Monat bei Spareinlagen/Sparbüchern.
Für die über diesen Betrag gehende Summe werden so genannte Vorschusszinsen berechnet, die einen
Bruchteil der Guthabenzinsen ausmachen. Vorschusszinsen können umgangen werden, wenn die
angedachte Summe, die in bar von den Spareinlagen/Sparbüchern abgenommen wird, rechtzeitig gekündigt
wird (meist 3 Monate vor Verfügung). Bleibt weniger Zeit, so kann eine Kündigung zumindest die absolute
Summe der Vorschusszinsen reduzieren helfen. Vorschusszinsen werden erst nach Ablauf der Zinsfrist (meist
das Kalenderjahr) mit den Guthabenzinsen verrechnet. Vorschusszinsen vermindern also nur die Zinszahlungen
auf das Guthaben am Ende eines Jahres, jedoch nicht das Guthaben exklusive Zinszahlungen selbst.


* Vorstand:

Der Begriff "Vorstand" fällt vorwiegend im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften. Innerhalb einer AG
gehört der Vorstand einem"Führungsgremium" an, das operative Entscheidungsvollmachten besitzt und das
Tagesgeschäft einer Aktiengesellschaft führt. Bei kleinen Aktiengesellschaften gibt es häufig nur 1 Vorstand.
Bei mittleren und großen Aktiengesellschaften gibt es häufig mehrere Vorstandsmitglieder. Oft gibt es
einen Vorstandsvorsitzenden, der die größte Entscheidungsgewalt im Unternehmen besitzt. Daneben
gibt es oftmals Bereichsvorstände, wie den Vorstand Technik, den Vorstand Personal usw.


* Vorsteuer:

Jeder Selbständige und Gewerbetreibende hat das Recht, beim Einkauf von Produkten und/oder
Dienstleistungen für den Betrieb, die gesetzlich zu zahlende Mehrwertsteuer als Vorsteuer gegenüber
dem Finanzamt geltend zu machen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Endprodukte, die von Privatpersonen
gekauft werden, mit einem Mehrwertsteuersatz belegt werden. Jedoch sollen Betriebsmittel oder
Zwischenprodukte dem Betrieb/dem Unternehmen nicht als Zusatzkosten aufgebürdet werden.


* VWL:

Die Abkürzung "VWL" steht für Volkswirtschaftslehre.

Eine weitere Bedeutung der Abkürzung "VWL" ist die Vermögenswirksame Leistung.


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