Stimmblock/Stimmkarte

 

Das Aussehen eines Stimmblocks/Stimmkarten bei einer Hauptversammlung variiert von Hauptversammlung
zu Hauptversammlung. Mal ist es ein Din A4 Blatt, dass durch Heraustrennen einzelner Stimmkarten die
Tailnahme an der Abstimmung in der Hauptversammlung erlaubt. Mal ist es auch ein kleinerer, aber dickerer
Stimmblock.
Allen Stimmblocks/Stimmkarten gemeinsam ist, dass zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt der
Hauptversammlung die Stimmabgabe mittels Stimmblock/Stimmkarte möglich ist. "Ja Stimmen", also
Stimmen im Sinne der Verwaltung werden meist nicht gesondert gesammelt. Lediglich Stimmenthaltungen und
Stimmen, die gegen die Vorschläge der Verwaltung stimmen ("Nein-Stimmen"), werden eingesammelt und
dann unter den Augen eines Notars ausgezählt.
Die einzelne Stimmkarte (Stimmabschnitt) enthält weitere Daten, die der Aktiengesellschaft die Zuordnung der Stimmen zu einzelnen
Aktionären ermöglicht. Zum Beispiel findet sich die Anzahlt der Stimmrechte auf einer Stimmkarte wieder.
Also meist die Anzahl der Aktien insgesamt, die einem Aktionär zugeordnet werden kann.
Es findet sich ausserdem oftmals auch der Name der Aktiengesellschaft wieder, die gerade die Hauptversammlung abhält.
Und auch ein Barcode, der die Identifizierung der Stimmkarten zweifelsfrei ermöglicht.
Nachfolgend ein beispielhaftes Bild einer einzelnen Stimmkarte (auch Stimmabschnitt genannt):

Ein Stimmblock hält auch immer die Möglichkeit vor, seine Stimmen während der Hauptversammlung an einen Mitaktionär,
einen Aktionärsvertreter oder die Mitarbeiter der Aktiengesellschaft vollmachtlich zu übertragen. Die "dritte Person"
muss sich dann an die Weisung des Aktionärs halten.
Ein visuelles Beispiel einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter findet sich nachfolgend:

 


Startseite
Impressum